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Von Haftung, Datenschutz und Insolvenzen

Die Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Berater haben sich verschärft. Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Insolvenzentwicklung werden frühestens gegen Jahresende spürbar werden. Und Mitarbeiter im Homeoffice müssen stärker für den Datenschutz sensibilisiert werden. Das sind einige der Erkenntnisse, die die Regionalkonferenz Nord des BvCM hervorgebracht hat. Gut 50 Credit Manager haben an der Onlinekonferenz teilgenommen.

Zum Start in die Konferenz stieß Stephan Glismann-Bringmann, Regionalkoordinator Nord, eine Blitzumfrage an. Die erste Frage lautete „Wann wird sich die Krise auf die Insolvenzzahlen auswirken?“ Im Vergleich zur Befragung beim Roundtable Nord im März dieses Jahres hat sich die Einschätzung der Teilnehmer zeitlich verschoben. Wurde im März noch das zweite Quartal 2021 genannt, so erwartet die Mehrheit der Befragten inzwischen, dass die Zahlen erst ab Ende des Jahres oder im ersten Halbjahr 2022 steigen.

Ein anderes Thema, das die Credit Manager derzeit bewegt, ist die Beurteilung von Unternehmen. „Sollte sich die Methodik für Bewertungen der Unternehmen ändern?“, lautete deshalb die zweite Frage. Hier waren 59 Prozent der Teilnehmer der Meinung, dass andere Methoden erforderlich sind. Bei der März-Umfrage waren es noch 80 Prozent.

Die Frage, ob die Coronapandemie auch Chancen eröffnet habe, bejahten 70 Prozent der Befragten. Im März waren es noch 100 Prozent. Zwölf Prozent sahen keine Chancen, 18 Prozent waren sich nicht sicher.

Haftungsrisiken

Den Start ins eigentliche Programm bestritt der Steuerberater Stephen Schwedler aus Hamburg. Unter dem Titel „Erstellung von HGB-Jahresabschlüssen durch Steuerberater in der Coronakrise“ beleuchtete er die Situation von Kapitalgesellschaften. Der Grund: Von den zu erwartenden Insolvenzen betreffen etwa die Hälfte Kapitalgesellschaften. Und infolge der Coronapandemie ergeben sich neue Risiken für die Geschäftsführer und Berater dieser Gesellschaften. So stellt sich beispielsweise die Frage, welche Geschäftsjahre eigentlich durch Corona betroffen sind. Das wiederum hängt vom Bilanzstichtag und der Bilanzierungsform ab. Für Unternehmen in der Krise ein entscheidendes Kriterium. Die Antwort auf die Frage, ob „Going concern“ (Wir machen weiter) oder „Break up“ (Wir schaffen es nicht) gewählt wird, hängt entscheidend davon, inwieweit die Coronafolgen schon absehbar waren oder nicht. Wer hier unbewusst fehlerhaft bilanziert, setzt sich erheblichen Risiken aus.

Beratungsresistenz

Anschließend berichtete RA Dr. Matthias Schumacher (LWS Rechtsanwälte) von einem neuen Tiefststand der Insolvenzzahlen im ersten Quartal 2021. Der Grund liegt noch immer in den vielfältigen staatlichen Hilfen und dem zwischenzeitlichen Wegfall der Insolvenzantragspflicht. Darin verbirgt sich aber seiner Ansicht nach auch die Gefahr der unbewussten Insolvenzverschleppung. Wer als Unternehmer meine, jetzt sei ja alles wieder gut, unterliege einer Fehleinschätzung. „Ich beobachte bei Geschäftsführern diesbezüglich eine gefährliche Beratungsresistenz“, so Schumacher. Seit dem 30. April gelte wieder das Insolvenzrecht wie vor der Pandemie. Das bedeute, dass ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der festgestellten Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden müsse. In der Praxis erfolge dies aber oft erst Monate später. Seine Einschätzung der Insolvenzentwicklung: „Nach einer ersten Zunahme von Insolvenzen in 2021 könnte ein weiterer Anstieg in 2022 folgen, wenn Mieter zur Vermeidung einer Kündigung coronabedingte Mietschulden bis zum 30.06.2022 nachentrichten müssen.“

Homeoffice

Das Thema „Datenschutz im Homeoffice“ haben Christan Huth, Stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Datenschutz, und RA Stefanie Iraschko-Luscher CCM, Vorsitzende des Arbeitskreises Datenschutz, beleuchtet. „Corona und die draus resultierende Verdopplung der Zahl der Arbeitnehmer im Homeoffice hat die meisten Unternehmen überrascht“, erklärte Huth. Es habe in kurzer Zeit viel geregelt und improvisiert werden müssen. Deshalb fehle es häufig noch immer an der Sensibilisierung der Mitarbeiter für die datenschutzrelevanten Aspekte, die mit der Arbeit zu Hause einhergehen. Zu den Risiken und Herausforderungen zählen beispielsweise das häufige Fehlen von Arbeitszimmern und abschließbaren Schränken, weshalb die Gefahr groß ist, dass vertrauliche Unterlagen für andere zugänglich sind – wie Kinder, Handwerker, Reinigungskräfte oder Freunde. Problematisch ist auch die Nutzung von Firmeninformationen auf privaten Geräten. Und bei Videokonferenzen ist oft nicht klar, wie sicher die Verbindungen sind. „Eines darf man bei allen Punkten nicht vergessen: Der Arbeitgeber haftet für alle Verstöße gegen den Datenschutz. Die Zahl und Höhe der Bußgelder sind gestiegen“, so Iraschko-Luscher.

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Datenschutz im Homeoffice: ein Thema, für das viele Unternehmer ihre Mitarbeiter noch nicht sensibilisiert haben.

Was sind geeignete Maßnahmen? „Zunächst einmal die Bestandsaufnahme. Dann geht es um konkrete Fragen wie die Einrichtung gesicherter Verbindungen, die Kommunikationsverschlüsselung, die Zurverfügungstellung geschäftlicher Geräte, die richtige Entsorgung vertraulicher Dokumente oder die Nutzung von Videokonferenz-Systemen, die in Europa gehostet werden“, erläuterte Huth. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Entwicklung von Meldeprozessen bei Datenpannen.

Nach einer angeregten Diskussion über die vorgestellten Themen zog Jan Schneider-Maessen, geschäftsführender Vorstand des BvCM, ein klares Fazit der Veranstaltung: „Ich fand‘s klasse!“ Sein Dank galt den Referenten, den Gastgebern der Bäko Hansa, dem Organisator Stephan Glismann-Bringmann und den Teilnehmern der Diskussion.

Die Präsentationen stehen in Kürze im Mitgliederbereich der BvCM-Webseite www.credit-manager.de zum Download zur Verfügung. Zu einer Musterumfrage „Datenschutz im Homeoffice“ gelangen Sie über diesen Link.

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