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Sicherungsrechte im Falle der Kundeninsolvenz

Podcast des BvCM

Welche Sicherungsrechte haben Credit Manager im Falle einer Kundeninsolvenz? Diese Frage beantworten die beiden Leiter des BvCM-Arbeitskreises Insolvenzpraxis, RA Matthias Marzluf und RA Michael Schmidt, in der neuen Folge des Podcasts „Credit schreiben wir mit C“. Die beiden haben für die BvCM-Mitglieder die „Mindestanforderungen an das Credit Management in der Kundeninsolvenz“ entwickelt. Was diese Anforderungen im Bereich der Sicherungsrechte vorsehen, diskutieren die beiden Rechtsanwälte mit den Moderatoren des Podcasts, Tina Haus-Bienerth und Dr. Werner Grünewald.

Das wichtigste Recht ist nach Aussage der beiden Arbeitskreisleiter der Eigentumsvorbehalt. Daneben gibt es aber noch einen ganzen Strauß an Möglichkeiten: von der Geschäftsführer-Bürgschaft über Pfandrechte bis hin zur Grundschuld. Der wichtigste Unterschied zwischen den Möglichkeiten? Einige Sicherungsrechte muss man schon weit vor einer Insolvenz des Kunden vertraglich festlegen. Andere Rechte können auf gesetzlicher Grundlage nach Eintreten der Insolvenz geltend gemacht werden.
Wie lassen sich die Sicherungsrechte aber vertraglich vereinbaren? Und welche Rechte brauchen nicht vorab geregelt zu werden? Was ist bei den einzelnen Rechten darüber hinaus zu beachten? Fragen, die im Gespräch zwischen den Moderatoren und Arbeitskreisleitern beantwortet werden.

Das ganze Gespräch lässt sich unter folgendem Link verfolgen: https://credit-manager.de/podcast/

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