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Schwacher oder starker Insolvenzverwalter?

Podcast des BvCM

Ein Kunde meldet Insolvenz an, das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Was heißt das konkret für den Lieferanten? Was muss das Credit Management unternehmen? Und was unterscheidet einen schwachen von einem starken Insolvenzverwalter? Fragen, die in der neuesten Folge des Podcasts „Credit schreiben wir mit C“ des Bundesverbandes Credit Management beantwortet werden. Das Moderatoren-Duo Tina Haus-Bienerth und Dr. Werner Grünewald spricht dafür mit RA Matthias Marzluf und RA Michael Schmidt, den beiden Leitern des BvCM-Arbeitskreises Insolvenzpraxis. Sie haben für die BvCM-Mitglieder die „Mindestanforderungen an das Credit Management in der Kundeninsolvenz“ entwickelt.

Kundeninsolvenzen sind der Albtraum aller Credit Managerinnen. Was also ist zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten? „Sollte man in diesem Fall als Lieferant direkt auf Vorkasse umstellen?“, fragte Tina Haus-Bienerth zum Einstieg in das Gespräch. Grundsätzlich sei das eine gute Möglichkeit, so die Experten, allerdings sei im Insolvenzfall selten noch genug Geld dafür im Unternehmen vorhanden. Zum Verfahren: Zunächst einmal bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der das Vermögen des betroffenen Unternehmens sichern soll. Dabei müsse aber zwischen einem „schwachen“ und einem „starken“ Insolvenzverwalter unterschieden werden. Der eine dürfe praktisch nur beobachten, der andere tatsächlich eingreifen. Was heißt das für Credit Managerinnen? Wie können sie ihre Interessen wahren? Woran lässt sich erkennen, um welche Art Insolvenzverwalter es sich handelt? Und wie geht es im Insolvenzverfahren weiter? Diese Fragen beantworten die Insolvenz-Experten des BvCM im Verlaufe des Gesprächs.

Das komplette Interview lässt sich unter folgendem Link verfolgen: https://credit-manager.de/podcast/

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