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Mehr Effizienz dank E-Rechnung

Bei Geschäften zwischen inländischen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in elektronischem Format ausgestellt werden. Dies ist eine Regelung, die durch das „Wachstumschancengesetz“ umgesetzt wird. „Wir erwarten dadurch eine deutliche Effizienzsteigerung in den Prozessen der Rechnungsverarbeitung und damit eine Arbeitserleichterung für das Credit Management, sofern die Regelung konsequent umgesetzt wird“, erklärt Andreas van Koeverden, Präsident des Bundesverbandes Credit Management e.V.

Als E-Rechnungen gelten Rechnungen, die in einem „strukturierten elektronischen Format“ ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Das „strukturierte elektronische Format“ muss entweder der Norm für elektronische Rechnungsstellung gemäß Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlamentes entsprechen oder kann direkt zwischen Rechnungssteller und -empfänger vereinbart werden. Eine Rechnung, die beispielsweise in Form einer PDF-Datei per E-Mail versendet wird, ist dann nicht mehr zulässig. Rechnungen, die den Empfänger per Post erreichen, werden dann nicht mehr anerkannt.

Zugestellt werden muss die Rechnung ebenfalls auf elektronischem Wege: per E-Mail, über eine elektronische Schnittstelle oder als Download über ein Online-Portal.

Auf das neue Format müssen sich allen Unternehmen einstellen, die Umsätze im Inland erzielen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern sowie Rechnungen unterhalb eines Betrages von 250 Euro und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind.

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