Die Wirtschaft steht vor einer Mischung aus unterschiedlichsten Krisen, deren Folgen nicht absehbar sind. In einem Punkt sind sich die Experten aber einig: Die Zahl der Insolvenzen wird im kommenden Jahr steigen. Der richtige Zeitpunkt für die Veröffentlichung der „Mindestanforderungen an das Credit Management in der Kundeninsolvenz“. Auf dem jüngsten Bundeskongress des BvCM wurde das Werk vorgestellt.
„Unsere Zielsetzung war klar definiert. Früher wurde bei einer Kundeninsolvenz lediglich der Schaden ausgebucht. Heute geht es darum, den Schaden zu minimieren und eventuell über eine weitere Belieferung des Kunden sogar zu dessen Sanierung beizutragen. Im besten Fall bleibt der Kunde erhalten“, erklärte RA Michael Schmidt, Leiter des Arbeitskreises Insolvenzpraxis, die Intention dieser spezifischen Mindestanforderungen.
Allerdings stand diese Intention schon 2019 auf der Agenda. Aufgrund von Corona jedoch musste die weitere Ausarbeitung der Mindestanforderungen unterbrochen werden. Dann aber traf sich der Arbeitskreis auf Einladung von Angelika Fromme, Head of Debtors and Credit Management bei Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH, am Firmenstandort Langenhagen. 45 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt. „Wir waren begeistert“, betonte BvCM-Präsident Rudolf Keßler. Nach wenigen folgenden konzentrierten Meetings war das Werk vollbracht. „Ich finde, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Uns haben viele Fragen und guter Input aus dem BvCM erreicht, weshalb auch diese Mindestanforderungen die Philosophie ‚von Mitgliedern für Mitglieder‘ mit Leben erfüllen“, konstatierte RA Matthias Marzluff, ebenfalls Leiter des Arbeitskreises Insolvenzpraxis.
„Wichtig ist, dass die Mindestanforderungen zügig in den Unternehmen implementiert werden. Es reicht nicht, bei einer Kundeninsolvenz das Nachschlagewerk aus der Schublade zu ziehen und nach einer Lösung zu suchen. Sie müssen vorbereitet sein“, betonte RA Michael Schmidt. „Bitte nehmen Sie Ihre Mitarbeiter mit! Das Thema ist zwar trocken; aber nur, wenn Sie gut vorbereitet sind, können Sie im Notfall auch die erforderlichen Sofortmaßnahmen ergreifen“, ergänzte RA Matthias Marzluff. So müssten bei einer Kundeninsolvenz beispielsweise umgehend Sicherungsrechte geltend gemacht werden, Lieferstopps verhängt und alle Abteilungen im Unternehmen informiert werden. Zudem muss direkt festgestellt werden, wie die Situation gegenüber dem Kunden ist: Wie hoch sind die Außenstände? Welche Lieferungen sind zum Kunden unterwegs? Was wird für ihn gerade produziert? Geschwindigkeit sei Trumpf.
Die kompletten Mindestanforderungen können über das BvCM-Büro in Kleve bestellt werden. www.credit-manager.de
Foto: Gerade in der Bauindustrie befürchten Experten einen Anstieg der Insolvenzzahlen. (c) pixabay