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Der richtige Umgang mit den Bilanzen 2020

Erinnern Sie sich noch daran, wie Sie Silvester 2019 verbracht haben? Vielleicht bereiteten Sie sich auf einen sorgenfreien und geselligen Abend im Beisein Ihrer Freund/innen und Familie vor, während um 11:04 Uhr die zentralchinesische Regierung das Auftreten einer mysteriösen Lungenkrankheit in der Provinz Wuhan mit 27 erkrankten Personen meldete. Eine Sache scheint bereits jetzt schon klar, das Jahr 2020 wird als Zeit der Angst, Leid und Trauer aber auch der Hoffnung im kollektiven Gedächtnis verankert bleiben und zukünftigen Generationen vermutlich im Geschichts- oder Politikunterricht nähergebracht werden. In diesem Artikel möchten wir jedoch den Blick von den gesundheitlichen und emotionalen Auswirkungen hin zu den wirtschaftlichen Folgen des Jahres 2020 richten.

Der Ausbruch des neuartigen Sars-Cov-2 sorgte für weitreichende wirtschaftliche Veränderung und hinterließ tiefe Spuren – auch in den Jahresabschlüssen. Ein Rückblick auf das Bilanzjahr 2020: Anfang des Jahres galt das Risiko einer Ausbreitung des Virus in Deutschland als gering, doch die Bilder aus dem Norden Italiens und die Meldungen über das vermehrte Auftreten des Coronavirus auch in Deutschland, zeigten, wie unvorbereitet das deutsche Gesundheitssystem auf eine solche Bedrohung war und führte schließlich am 22. März zu einer Einigung zwischen dem Bund und den Ländern über eine strenge Ausgangs- und Kontaktbeschränkung.

Im Zuge dieser Einschränkungen können Millionen von Erwerbstätigen nicht mehr zur Arbeit – die Wirtschaft kommt zum Erliegen. Zügig billigt der Bundesrat die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes und bringt Corona-Soforthilfen auf den Weg. Die öffentliche Debatte wird unter anderem davon geprägt, ob der Staat in wirtschaftlich schwierige Fahrwasser geratene Unternehmen unter die Arme greifen und Liquidität bereitstellen soll. Die Deutsche Lufthansa, die Anfang April meldete, dass ca. 95% ihrer Flüge coronabedingt ausfallen mussten, ist vermutlich das prominenteste Beispiel dieser Debatte und bekommt schließlich am 25. Mai ein staatliches Hilfspaket in Milliardenhöhe gewährt, bevor es am 4. Juni erstmalig aus dem DAX ausscheidet. Auf diese Ereignisse folgt ein fast schon entspannter Sommer, der sich überraschend „normal“ anfühlt. Dieses Gefühl findet im Herbst ein jähes Ende, als am 2. November ein neuer „Teil-Lockdown“ in Kraft tritt.

Auswirkungen auf die Unternehmensbilanzen?

Bevor wir auf die Konsequenzen dieser wirtschaftlichen Veränderungen für die Bilanzbewertung eingehen, möchten wir an zwei staatlichen Hilfsangeboten exemplarisch darstellen, wie diese buchhalterisch zu behandeln sind:

Ab März 2020 stand deutschen Unternehmen dank Kurzarbeitergeld die Möglichkeit offen, ihre Personalkosten zu reduzieren, ohne Arbeitnehmer/innen massenhaft zu entlassen. Buchhalterisch fungiert der Arbeitgeber hierbei als Treuhänder, der das Kurzarbeitergeld an seine Beschäftigten transferiert. Die Folge hieraus ist eine Verringerung des Personalaufwands, ohne das komplementäre Zahlungen in der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchen. Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen abweichend behandelt wird. Dieser taucht weiterhin in der Gewinn- und Verlustrechnung auf, wird anschließend jedoch von der Bundesagentur für Arbeit erstattet und als sonstiger betrieblicher Ertrag gebucht.

Ähnlich verhält es sich mit den sogenannten „Corona-Soforthilfen“, die ab dem 13. Juni bereitgestellt wurden, um Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund der Pandemie in Liquiditätsengpässe und unter wirtschaftlich massiven Druck gerieten. Bilanziert werden diese Soforthilfen wie die Rückerstattungen des Arbeitgeberanteils an Sozialversicherungsbeiträgen als sonstige betriebliche Erträge. Es ist wichtig zu beachten, dass also die Hilfszahlungen zur Kompensation des coronabedingten Umsatzrückgangs nicht als Umsatz, sondern als sonstige betriebliche Erträge erfasst werden. Weiterhin gilt zu beachten, dass es bei der Auszahlung der Corona-Soforthilfen aufgrund langwieriger Genehmigungs- und Prüfungsverfahren zu einer Zahlung von Abschlägen gekommen sein kann, welche bis zum Zeitpunkt der formalen Bewilligung zum Aufbau von Verbindlichkeiten führen können. Der Zeitpunkt der formalen Bewilligung ist auch dafür entscheidend, in welches Geschäftsjahr die Corona-Soforthilfen fallen.

Vielzahl an Bilanzpositionen betroffen

Die Corona-Pandemie schlägt auf viele Bilanzpositionen durch, weswegen wir eine kurze und nicht abschließende Übersicht über betroffene Bilanzpositionen auflisten:

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Konsequenzen für die Bewertung

Regelmäßig werden Kennzahlensysteme im Rahmen der Bilanzbewertung herangezogen – ohne diese Kennzahlensysteme ist eine fundierte Analyse von Bilanzen kaum vorstellbar. Wie in diesem Artikel bereits herausgearbeitet, haben sich die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsgeschehens insbesondere auf die Umsatzerlöse ausgewirkt. Viele Bewertungssysteme ziehen jedoch Kennzahlen heran, die sich auf die Umsatzerlöse beziehen. Beispiele hierfür sind:

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Eine aussagekräftige Bonitätsanalyse des Unternehmens aufgrund einer isolierten Betrachtung des Jahresabschlusses scheint schier unmöglich und führt wohl zu wenig verlässlichen Resultaten. Doch wie sollen Analyst/innen nun die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen aufgrund der Finanzberichte aus dem Geschäftsjahr 2020 einschätzen?

 

Take-Aways für die Bewertung

Es lässt sich festhalten, dass die coronabedingten Verwerfungen eine genauere Betrachtung der Jahresabschlüsse notwendig machen, um die individuelle wirtschaftliche Situation und das Krisenmanagement eines Unternehmens beurteilen zu können. Empfehlenswert ist auch eine enge und zeitnahe Prüfung, beispielsweise von betriebswirtschaftlichen Analysen, um kurzfristig auf Veränderungen reagieren und somit wirtschaftliche Schäden abwenden zu können.

Doch wer soll all diese zeitaufwändigen Analysen durchführen? Eine (teil-)automatisierte Analyse mittels einer kurzfristig eingeführten Bilanzanalyse-Software führt zu einer zeitlichen Entlastung des Analyseteams und setzt somit Kapazitäten frei, sich mit der Prüfung relevanter Kunden und Lieferanten zu beschäftigen. Eine solche Bilanzanalyse-Software dient regelmäßig auch als Frühwarnsystem und informiert über auffällige Veränderungen der Unternehmensscorings. Idealerweise unterstützt die Bilanzanalyse-Software auch bei der Durchführung von Vergleichen.

Insbesondere Zeit- und Betriebsvergleiche sind ein probates Mittel, um die Unternehmensperformance und -bonität auch in unsicheren Zeiten einschätzen zu können. Zeitvergleiche liefern Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit sich die Unternehmen Zahlen eines Unternehmens im Zeitverlauf verändert haben. Anhand der Betriebsvergleiches lässt sich ablesen, wie das Unternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen die Krise gemeistert hat. Ausgestattet mit einem solchen Tool, lassen sich anhand der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2020 verlässliche und transparente Bilanz- und Unternehmensbewertungen durchführen.

Christian Keufner und Niko Hense

 

Christian Keufner Consultant bei SCHUMANNChristian Keufner, Consultant bei SCHUMANN

keufner@prof-schumann.de

 

 

Niko Hense Head of Financial Analysis bei SCHUMANNNiko Hense, Head of Financial Analysis bei SCHUMANN

hense@prof-schumann.de

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