Nach der lang erwarteten Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts im April dieses Jahres streiten sich Experten nun darüber, ob mit den neuen Rechtsvorschriften das Schreckgespenst der ausufernden Insolvenzanfechtung wieder von der Bildfläche verschwinden wird oder ob doch alles beim Alten bleibt.
Beim Treffen des Arbeitskreises Insolvenzpraxis des BvCM e.V. bei der Prof. Schumann GmbH in Göttingen am 14. Juni 2017 war die Zukunft der Insolvenzanfechtung daher das zentrale Thema. Insbesondere die Handhabung des Bargeschäfts nach §142 InsO und Zahlungserleichterungen/Zahlungsvereinbarungen wurden im Lichte der Reform vorgestellt und diskutiert. Die Referenten, u.a. RA Michael Schmidt, erläuterten anhand von Praxisbeispielen Fallstricke, Risiken und Chancen, die aus den neuen Rechtsvorschriften entstehen und regten zum intensiven Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern an.
Als Fazit der Veranstaltung konnte festgehalten werden, dass sich einiges zum Vorteil der Gläubiger geändert hat, das Thema Insolvenzanfechtung aber nicht völlig obsolet werden wird.
Das nächste Treffen des Arbeitskreises Insolvenzpraxis findet voraussichtlich am 21. November 2017 bei der Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH in Langenhagen bei Hannover statt.