Die vom Bundesverband Credit Management e. V. (BvCM) seit Jahren geforderte Reform der Insolvenzanfechtung ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Nach Auswertung der Stellungnahmen, die zu diesem Thema im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherfragen erstellten Referentenentwurf im Ministerium eingegangen waren, hat die Bundesregierung am Dienstag einen Gesetzesentwurf zu dem Thema vorgelegt. „Dieser Entwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so Rechtsanwalt Lutz Paschen, Hauptstadtrepräsentant des BvCM.
Auf den ersten Blick trägt die vorgesehene Gesetzesänderung fast allen Forderungen, die von Seiten der Wirtschaft gestellt wurden, Rechnung. Besonders wichtig aus Sicht der Gläubiger ist die Verkürzung der Anfechtungsfrist auf vier Jahre für sogenannte Deckungshandlungen. Zudem soll der Insolvenzverwalter künftig die umfassende Beweislast für das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen tragen, wenn mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen getroffen oder –erleichterungen gewährt wurden. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die wirksame Eindämmung der Möglichkeiten einer Anfechtung für den Fall, dass der Gläubiger seine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren konnte.
Der Bundesverband Credit Management wird, wie alle anderen betroffenen Wirtschaftsverbände, den Text des Entwurfs in den nächsten Wochen einer genaueren Analyse unterziehen und sich gegebenenfalls nochmals zu Wort melden. Schon jetzt als sicher gelten darf der Widerstand von Seiten der Insolvenzverwalter, die von dieser Zurückführung des Anfechtungsrechts auf einen angemessenen Umfang wirtschaftlich nicht unerheblich betroffen sein werden.