Pünktliche Zahlungen per Gesetz: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Late Payment Regulation beschäftigen Unternehmen in ganz Europa – und somit auch die FECMA, die Dachorganisation der europäischen Credit Management-Verbände. Grundsätzlich, so die FECMA in einer aktuellen Stellungnahme, unterstütze der Verband alle Initiativen, die zu einer pünktlichen Zahlung von Rechnungen beitragen. Allerdings sei es fraglich, ob die vorgeschlagene Einheitslösung für alle Branchen praktikabel sei. Deshalb begrüßt die FECMA, dass das EU-Parlament in seiner jüngsten Sitzung konkrete Änderungen am ursprünglichen Vorschlag beschlossen hat. In ihrer Stellungnahme hat die FECMA die Änderungen zusammengestellt. Im Folgenden einige Beispiele.
Zahlungsfristen
Bei Geschäften zwischen Behörden und Unternehmen beispielsweise beträgt das maximal zulässige Zahlungsziel weiterhin 30 Tage. Dies soll Unternehmen helfen, bei Aufträgen von staatlichen Stellen pünktlich bezahlt zu werden. Dadurch soll der Cashflow in der Wirtschaft verbessert werden. Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Lieferantenkredit ebenfalls maximal 30 Tage. Diese Frist kann aber im gegenseitigen Einvernehmen zwischen beiden Vertragsparteien auf 60 Tage verlängert werden. Bei langsam drehenden Waren, saisonalen Produkten und Dienstleistungen sowie bei Produkten mit langen Lebenszyklen sind in gegenseitigem Einvernehmen Zahlungsfristen von bis zu 120 Tagen zulässig. Die Waren und Dienstleistungen, für die diese Ausnahmen zulässig sind, werden von der Kommission festgelegt.
Verzugszinsen vorgeschrieben
Mit der neuen Verordnung, so die FECMA, werde die Zahlung von Verzugszinsen vorgeschrieben. Im Gegensatz zur geltenden Richtlinie kann der Gläubiger nach dem neuen Vorschlag nicht auf sein Recht verzichten, Verzugszinsen zu fordern, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Behörde oder ein großes Unternehmen handelt. Der Gläubiger braucht also nicht mehr selbst die Verzugszinsen zu fordern, da die Schuldner dann rechtlich zur Zahlung der Zinsen verpflichtet sind.
Der neue Vorschlag sieht Vollstreckungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubiger gegen säumige Zahler vor. Deshalb sollen die Mitgliedstaaten Durchsetzungsbehörden einrichten, die die Anwendung der Vorschriften überwachen und sicherstellen. Die Mitgliedstaaten sollten auch die freiwillige Anwendung alternativer Streitbeilegungen fördern, um die vertraglichen Beziehungen zwischen Schuldner und Gläubiger zu wahren.
Professionelles Credit Management
Dem Gläubiger soll weiterhin gestattet werden, Factoring oder andere Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, um seinen Cashflows zu sichern und Forderungen einzutreiben. Wichtig sei aber auch eine allgemein höhere Kompetenz im Credit Management. Deshalb sieht der neue Vorschlag vor, dass die Mitgliedsstaaten den KMU spezielle Schulungen in den Bereichen Credit Management und Finanzen ermöglichen.
Abschließend betont die FECMA, dass es vor allem darauf ankommt, die vereinbarten Zahlungsfristen durchzusetzen, um den Cashflow der Unternehmen zu sichern. „Das Credit Management und die Kreditpolitik sollten auf Daten und nicht auf Annahmen beruhen. Die FECMA begrüßt deshalb, dass die Europäische Kommission Bildungsinitiativen unterstützt, die die Professionalität des Personals im Credit Management erhöhen.“