Die Wirtschaft schwächelt und eine Erholung der Konjunktur ist nicht in Sicht. Eine Folge: Die Zahl der Insolvenzen steigt. Dabei stellt sich für die betroffenen Unternehmer die Frage, welches Insolvenzverfahren Anwendung findet. Am attraktivsten erscheint den meisten das Verfahren in Eigenverwaltung. Schließlich bleiben die Unternehmer dabei (mehr oder weniger) Herr des Verfahrens. Dafür müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt sein. Der Insolvenz-Experte RA Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte erläutert im Videobeitrag, auf was es ankommt.
„Eine Grundvoraussetzung für den Einstieg in das Verfahren in Eigenverwaltung ist, dass noch genügend Liquidität vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu finanzieren“, erklärt Kaltwasser. Zudem müssten auch die Löhne pünktlich bezahlt werden. Insgesamt müssten die noch zu erfüllenden Verpflichtungen mit dem Verfahren synchronisiert werden.
Oftmals jedoch stehe nicht genügend Geld zur Verfügung. Dann werde das Insolvenzverfahren üblicherweise erst kurz vor dem nächsten Lohnlauf beantragt, damit die Lohnkosten noch in der dreimonatigen Insolvenzgeldvorfinanzierung berücksichtigt würden. „Danach bleiben aber nur noch drei bis vier Wochen Zeit, um die Anträge für das Verfahren vorzubereiten“, so der Spezialist.