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Datenschutz: Verstöße werden teurer

Was passiert, wenn eine Bilanzauswertung unverschlüsselt verschickt wird? Oder wenn der Kunde A aus Versehen die Rechnung für den Kunden B erhält? Credit Manager*innen im Homeoffice mit nicht ausreichend geschützten Computern arbeiten? Ganz einfach: Es drohen empfindliche Bußgelder wegen Verstößen gegen den Datenschutz. Damit dies nicht passiert, hat der BvCM die Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management (MaDiC) entwickelt. RAin Stephanie Iraschko-Luscher CCM und Christian Huth, die Leiter des BvCM-Arbeitskreises Datenschutz, haben die Mindestanforderungen mittlerweile überarbeitet. Im Videointerview berichtet Stephanie Iraschko-Luscher über Dinge, die zu beachten sind.

Auf dem 18. BvCM-Bundeskongress haben Stephanie Iraschko-Luscher CCM und Christian Huth den aktuellen Stand der überarbeiteten Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management vorgestellt: die MaDiC 2.0. Zurzeit befindet sich die neue Version zur Prüfung bei der Hessischen Landesdatenschutzbehörde. Die finale Version zum Download soll in Kürze vorliegen.

Die aktualisierten MaDiC 2.0 zeichnen sich noch mehr als die Vorgängerversion durch ihre Praxisnähe aus. „Die Credit Manager*innen sollen den Leitfaden in ihrem Arbeitsalltag nutzen können, deshalb haben wir einfache und verständliche Sprache verwendet ohne juristischen Fachjargon“, berichtete Christian Huth. Inhaltlich sind die Mindestanforderungen in fünf Kapital aufteilt: Grundlagen, vor, während und nach der Kundenbeziehung sowie Besonderheiten im Datenschutz.

Ein Thema ist unter anderem die Bonitätsprüfung. Diese darf beim Online-Shopping nur bei „unsicheren“ Zahlungsmethoden durchgeführt werden, beispielsweise wenn der Kunde „auf Rechnung“ oder „Ratenkauf“ auswählt. Bei anderen „sicheren“ Methoden wie Vorauszahlung, Kreditkarte oder Paypal darf keine Bonitätsprüfung erfolgen. Wer die Prüfung trotzdem durchführt, riskiert Bußgelder – und die können mittlerweile eine stattliche Höhe erreichen.

Fazit Stephanie Iraschko-Luscher: „Wer die MaDiC 2.0 durchgelesen hat, ist als Credit Manager*in auf der sicheren Seite.“ Den kompletten Filmbeitrag sehen Sie im Mitgliederbereich des BvCM auf der Webseite.

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