Haftungsrisiken bleiben

Während der Corona-Krise hat der Gesetzgeber bekanntlich die Insolvenzantragspflicht vorerst bis Ende September ausgesetzt, um eine riesige Insolvenzwelle zu verhindern. Diese sicher gut gemeinte Gesetzesänderung ist aber kein Freifahrtschein und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.